Dieser Thread passt auch zu Schüler-Schüler Konflikten bzw. familiären oder Mobbing:
In letzter Zeit häufen sich die Aussagen von Eltern, der Lehrer habe behauptet, ihr Kind sei hyperaktiv, habe ADS oder ADHS usw.
ADS und ADHS - Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom bzw. Aufmerksamkeitsdefizithyperaktivitätssyndrom - sind komplexe Bilder, die z.B. anhand von 100 Fragen eines Arztes diagnostiziert werden müssen.
Daher kann ein Lehrer diese Diagnose schlecht stellen.
Der Lehrer sieht natürlich die Kinder im Vergleich, in anderer Umgeung usw. Daher können ihm durchaus Dinge auffallen, die einem Elternteil schnell mal entgehen. Dennoch bekommt er selten das Handwerkszeug mit, klare Diagnosen zu stellen - Psychologen, Ärzte und Ergotherapeuten wollen schließlich auch leben. In Lehrern sieht man schon lange keine Pädagogen mehr; man macht ihnen diese Kompetenz streitig und reduziert sie in der Ausbildung zum reinen Wissensvermittler. Das ist zwar schade und macht den an sich interessanten Beruf ärmer, andererseits gibt Ihnen das die Sicherheit, dass der Lehrer nunmal nicht die Kompetenz hat, solche Diagnosen zu stellen.
Daher hätte ich mir in den vorausgegangenen Fällen gewünscht, der Lehrer hätte die Eltern zur Seite genommen und gefragt, ob ihnen daheim auch ein bestimmtes Verhalten aufgefallen sei, ob man das Kind einem Arzt vorstellen müsse usw.
So aber bleibt der Verdacht, dass unruhige Kinder im Unterricht als störend empfunden werden - mit etwas Ritalin müssten doch auch pflegeleichte Kinder hinzubekommen sein.
Natürlich muss dem nicht so sein.
Ich tu mich mit der Wortwahl hier auch schwer. Ist ADS schon ein Krankheitsbild? Ist die Fähigkeit zur geteilten Aufmerksamkeit nicht auch ein Überlebensgarant? Wie stark muss man sich auf eine einzige Sache konzentrieren können? Und wie lange? Muss ein Kind nicht auch die Luft zum lernen haben, welche Ablenker es übergehen kann und welche wichtig sind?
Und bevor ein Lehrer behauptet, jemand habe AD(H)S, sollte er in einem Gespräch diese Fragen und seine Beobachtungen erörtern. Schon gar nicht darf er solche Behauptungen vor der Klasse oder an einem Elternabend ausposaunen. Denn wenn AD(H)S ein Krankheitsbild ist, dann gilt auch die ärztliche Schweigepflicht!